An dieser Stelle ist für den Zeitraum der Kontaktbeschränkungen während der Pandemie ein Platz vorgesehen, um Themen anzusprechen, die vielleicht für einen ungezwungenen "Klönschnack"geeignet sein können. Kameraden und Freunde unseres Traditionsverbandes dürfen gerne Beiträge einsenden.
Bisherige Beiträge:
18.1.1981 - 18.1.2021 - Gedanken zu einem deutschen Jubiläum
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Ein neuer Beitrag im Dezember wirft einen Blick auf die Landesverteidigung und Logistik in der Zeit vor 1990. Ausgangspunkt ist die Erinnerung an das relative unscheinbare Korpsdepot 181 Tonnenheide. Von dort weitet sich der Blick auf die Strukturen und Zusammenhänge der Verteidigungsplanung im sogenannten "Kalten Krieg" und der Veränderungen bis zur Gegenwart.
Korpsdepot 181 im Kontext vor 1990
Als Einstieg möchte ich als Webmaster einen Auschnitt aus der Geschichte der Eisenbahnstadt Rheine einblenden:
Für das Herunterladen der pdf-Datei bitte anklichen:
Am Bahnhof Salzbergen steht geschützt unter einem Dach am Bahnhof seit 1978 als Denkmal eine eindrucksvolle, gut gepflegte Dampflok. Es handelt sich um eine schwere Güterzuglok mit der Nummer 043 -196-5. Die Lok wurde von der Gemeinde Salzbergen erworben und soll an ein wichtiges Kapitel der deutschen Eisenbahngeschichte erinnern. Im Herbst 1977 endete auf der Emslandstrecke zwischen Rheine und Emden (-Norddeich) der Einsatz von Dampflokomotiven im Regelbetrieb der Deutschen Bundesbahn. Bis zu diesem Zeitpunkt waren in den Betriebswerken Hauenhorst vor den Toren der Stadt und in Emden noch schwere leistungsfähige Dampfgüterzuglokomotiven stationiert, die auf der Emslandstrecke und auf den von Rheine ausgehenden Strecken Richtung Osnabrück (-Hannover), Münster (-Ruhrgebiet) und Coesfeld -Ruhrgebiet zum Einsatz kamen. Die Salzbergener 043 -196-5 waren eines der allerletzten Exemplare, das in den letzten Stunden vor dem endgültigen Aus am 26.10.1977 noch vor Abschiedssonderzügen zum Einsatz kam. Die vor dem Bahnhof Emden als Denkmal stehende Schwesterlok 043-903-4 hatte an diesem Tag vor einem Bauzug zwischen Emden und Oldersum die allerletzte Regelleistung einer Dampflok der DB erbracht.
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In einer Parkanlage vor dem Bahnhof Stadtberg stand als Denkmal bis 1988 ein Exemplar einer schweren Dampfschnellzuglok aus der Baureihe 012. Die Lok mit ihrer ursprünglichen Nummer 01-1056 kam dann als Leihgabe der DB an das Bahnmuseum Darmstadt-Kranichstein.
Die letzten 012 wurden ab Ende der 60er Jahre in Rheine-Hauenhorst als Auslaufbetriebswerk zusammengezogen und beförderten bis April 1975 Schnell-und Eilzüge auf der Emslandstrecke. Dazu gehörten zum Beispiel schwere Schnellzüge für den Bäderverkehr nach Norddeich, die bis 1972 in Münster und dann in Rheine von Eloks auf Dampf umgespannt wurden. Eisenbahnfans aus dem In- und Ausland bewunderten den Einsatz der letzten Dampfschnellzugloks in der westlichen Welt und vor allem das Umsetzen am Bahnhof Norddeich-Mole wurde zu einem beliebten Fotomotiv
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Als zweiter Beitrag wird der aktuellen Einsatz der Bundeswehr in der Corona-Lage zum Anlass genommen, die in Abständen immer wieder auftauchende kontroverse Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren aufzugreifen. Der hier downloadbare Text "Bundeswehr und Recht" fasst den Sachstand aus der Sicht des Autors zusammen und enthält im Anhang auch eine Zusammenstellung der für die Bundeswehr bedeutsamen Artikel des Grundgesetzes.
Hier einige Auszüge aus dem Text:
Die Bundeswehr reiht sich ein in eine Reihe von staatlichen Einrichtungen, die der Parlamentarische Rat 1949 und dann der Deutsche Bundestag als Volksvertretung per Gesetz legitimiert und organisiert hat, um auf dem Territorium der Bundesrepublik die rechtsstaatliche Ordnung nach dem Vorbild des Grundgesetzes zu erhalten und zu schützen! Sie unterscheidet sich in dieser Grundverpflichtung in keiner Weise von Polizei und Justiz. Die gewohnten Rituale der Entrüstung und Betroffenheit, wenn Politiker (!) über eine Unterstützung der staatlichen Einrichtungen in extremen Situationen im Lande durch die Bundeswehr nachdenken, werden leider bis weit hinein in das liberale Bürgertum gepflegt. Da tritt dann oft ein latentes Misstrauen gegenüber dem Militär zutage, das in der Geschichte der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt mit Belegen untermauert werden kann. Es gibt kein Beispiel, dass sich militärische Befehlshaber Befugnisse angemaßt hätten, mit denen sie in rechtsstaatliche Verfahrensabläufe eingegriffen hätten....
Die Sorge bestimmter Kreise, das Militär könne die Demokratie gefährden, dürfte in unserem Teil der Welt wenig Belege bieten und ist nur ein Scheinproblem! Angehörige des Militärs müssen im Rahmen eines breiten demokratischen Meinungsspektrums nicht unbedingt den sich „progressiv“ verstehenden Teil der Gesellschaft abdecken, aber an der Loyalität gegenüber den demokratischen Institutionen besteht nirgendwo begründeter Zweifel. In Deutschland wird dann häufig die Geschichte als mahnendes Beispiel herangezogen....
Wenn man genau hinsieht, gibt es also historisch keine Gründe für den Eifer, das Militär als besondere Gefahr für die Demokratie in Deutschland zurückdrängen zu müssen. Die Frage von Demokratie und Unfreiheit entscheidet sich in der ganzen Gesellschaft!
Während die Polizei, die Verwaltung und die Justiz in der Masse ohne allzu große Widerstände und kritische Kontrolle in den Dienst der Bundesrepublik übernommen wurden, wurden die Militärs vor einer Übernahme in die Bundeswehr, auch mit Blick auf die Alliierten, die den Nationalsozialismus als Extremfrom des preußischen Militarismus deuteten, sehr kritisch unter die Lupe genommen. Polizei und Justiz werden heute im gesamten politischen Spektrum der bundesdeutschen Gesellschaft durchweg als Hüter des Rechtsstaates akzeptiert und keine historischen Bezüge mehr zu einer möglichen strukturellen Anfälligkeit für Versuchungen von Diktatur gesehen. Dagegen werden die Streitkräfte oft mit der Geschichte konfrontiert, wenn irgendwo in der politischen Landschaft eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Unterstützung der Polizei bei der Gefahrenabwehr in Krisenlagen erwogen werden.....
Das Grundgesetz kennt auch nach den Notstandsgesetzen keinen allgemeinen Ausnahmezustand...
Das Grundgesetz lässt auch in den Ausnahmesituationen keine eigenständige Rolle der Bundeswehr beim Einsatz im Inneren zu.
Die Legenden um ein mögliches Wiederaufleben von Diktatur und Unfreiheit durch die Einfügung einiger begrenzter und befristeter Ausnahmeregulierungen enfalteten allerdings ein Eigenleben und speisten einschlägige Narrative von angeblichen Gefahren für die Demokratie durch die Notstandsgesetze, die auch heute noch in der medialien Öffentlichkeit von etlichen Zeitgenossen immer wieder beschworen werden, oft von Nachgeborenen der Generation unter 60, für welche die 60er Jahre als bewusster persönlicher Erlebnishorizont nicht gegenwärtig ist....
Es gibt keinerlei Handhaben, die der Bundeswehr ein selbstständiges Eingreifen in die innere Ordnung ermöglichen würden. Immer bestimmt die zivile Regierungsgewalt den Einsatz. Nach gängiger Rechtsansicht soll ein Einsatz der Bundeswehr in der Amtshilfe ein Ausnahmefall sein und eine Demonstration mit militärischen Machtmitteln unterbleiben. Straßenpatrouillen von Soldaten mit ihren Handwaffen im Polizeieinsatz wären in Deutschland im Ordnungsdienst vorläufig in den bisher bekannten Lagen wenig wahrscheinlich. Wenn allerdings bürgerkriegsähnliche Gefährdungen durch „militärisch organisierte Aufständische“ oder „besonders schwere Unglücksfälle“ die Polizei überfordern, reicht der Rechtsrahmen des Grundgesetzes aus, die Kompetenzen der Streitkräfte um hoheitliche Befugnisse zu erweitern....
Die rechtliche Bewertung eines Bundeswehrhilfseinsatzes hängt grundsätzlich immer von einer Einschätzung der Lage ab und inwieweit der Bestand der inneren Ordnung und öffentlichen Wohlfahrt gefährdet sind....
Wenn die Bundeswehr sich in überschaubaren Krisenlagen zurückhält, heißt das nicht, dass sie es in den vom Grundgesetz grob umschriebenen und vom Bundsverfassungsgericht in einigen Entscheidungen etwas präzisierten Extremlagen nicht dürfte. Mäßigung gehört ebenso zum Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Mittel wie massives Auftreten in extremer Not.
Wie jede Verfassung musste auch das Grundgesetz gelegentlich einer sich verändernden politischen und gesellschaftlichen Situation angepasst werden, ohne dass der Kernbestand der unveränderlichen Grundrechte in den ersten zwanzig Artikeln in Frage gestellt wurde.
Da nicht alle Sachverhalte und Problemlagen in den Paragraphen fixiert werden konnten, obliegt es dem Bundesverfassungsgericht, bei Streitfragen das Grundgesetz auszulegen...
Typisch für einen hybrid agierenden Angreifer ist die Dosierung der Mittel knapp unterhalb der Schwelle, wo es zu massiven Gegenmaßnahmen kommen könnte, die dann auch verfassungsrechtlich abgesichert wären. Mit einer „Salami-Taktik“ könnten juristische Schwellen, die nur bei massiven Bedrohungslagen militärische Mitttel erlauben, unterlaufen werden. Hier könnten künftig weitere Auslegungen des Bundesverfassungsgerichts hilfreich sein...
Der Text (Autor: Jürgen Dreifke) wurde im Original zuerst veröffentlicht auf der sicherheitspolitischen Webseite
Fokus Sicherheitspolitik im Münsterland
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>> 18.1.1981 - 18.1.2021 - Gedanken zu einem deutschen Jubiläum
Angesichts sich überstürzender Nachrichten haben es historische Jubiläen im Augenblick schwer. Dazu gehört auch die Erinnerung an den 18.1.1871. Was war geschehen? Im Spiegelsaal des französischen Königsschlosses von Versailles wurde an diesem Tag
während des noch nicht beendeten Krieges der deutschen Staaten gegen Frankreich mit Zustimmung der deutschen
Fürsten der preußische König als Kaiser eines neuen deutschen Bundesstaates ausgerufen. Maßgebliche Regie bei der Ausrufung des Reiches 1871 führte der Ministerpräsident von Preußen und Kanzler des Norddeutschen Bundes Otto von Bismarck.
Der Traum von der Einheit war Wirklichkeit geworden. Das 1871 entstandene Deutsche Reich, das als Republik durch die
Weimarer Nationalversammlung 1919 eine demokratische Reichsverfassung erhielt und ab 1933 in der Hitler-Diktatur
endete, ging dann im Inferno des Kriegsendes von 1945 unter.
Den rechtlichen Kontroversen über den theoretischen Fortbestand des Reiches war mit dem Vertragswerken zur deutschen Einheit
1990 die Grundlage entzogen. Leider nimmt aber die rechtsextreme Szene immer noch Bezug auf das alte Deutsche Reich von 1871-1945, was sich z.B. in der Nutzung der schwarz-weiß-roten Reichskriegsflagge bei öffentlichen Auftritten und der Selbsttitulatur als „Reichsbürger“ manifestiert. „Reichsbürger“ lehnen die staatliche Entwicklung Deutschlands nach 1949 ab und
verstehen sich nicht als Bürger der Bundesrepublik, sondern vertreten eine dubiose Reichsidee, die in der
Vergangenheit immer wieder Gemüter euphorisierte und historische Fakten ignorierte.
Das Deutsche Reich existiert seit 1945 nicht mehr und ist nach einem jahrzehntelangen Prozess mit Besatzung und Teilung
1990 in engeren Grenzverläufen aufgrund legitimer nationaler demokratischer Entscheidungsprozesse und internationaler
Verträge in die heutige Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland nach den Regeln des Grundgesetzes eingemündet.
Alle gegenläufigen Behauptungen sind abstruse Gedankenkonstrukte und widersprechen den historischen und vökerrechtlichen Fakten.
Von wenigen radikalen Querdenkern und Faktenleugnern abgesehen, gilt die deutsche Frage heute als gelöst und die 1871 im Krieg proklamierte staatliche Einheit nach vielen Irrwegen und Umwegen in Frieden und Freiheit vollendet.
Das Kaiserreich war mehr als nur Pickelhauben, stramme Offiziere,abhängige Dienstmädchen, gierige Kapitalisten,patriarchalische Gutsherren, prügelnde Schulmeisterund Arbeiterfamilien in düsteren Mietskasernen. Es war ein Land der Forscher und Tüftler und so manche „Start ups“ lieferten Produkte, die für die Nachwelt zu Selbstverständlichkeiten geworden sind. Die Wurzeln der heutigen Industrie-, Dienstleistungs- und Konsumgesellschaft reichen in die Zeit vor über 100 Jahren zurück.Ungeachtet aller Defizite der politischen und gesellchaftlichen Ordnung von 1871 und Distanz zu dem heute unverständlichen nationalistischen Taumel muss man den Reichsgründern von 1871 zugute halten, dass sie eine staatliche Einheit hergestellt haben, auf deren Grundlage sich die deutsche Nation zum Guten oder Bösen weiterentwickeln konnte. Die Einführung einer gemeinsamen Währung, einheitlicher Maße und Normen Gesetzgebung, zentralstaatlicher Organe mit einer an die Bedürfnisse einer Industriegesellschaft angepassten Verwaltung und Staatlichkeit sind als Leistung nicht gering zu schätzen.
„Bad Government“ ist heute in vielen Teilen der Welt immer noch Ursache von Instabilität und Bürgerkrieg. Und geben wir ruhig zu, dass wir auf einer anderen Ebene in der Gegenwart erneut vor einer ähnlichen Herausforderung stehen, wenn wir uns fragen, ob der bunte Flickenteppich von Staatlichkeit in Europa wirklich noch zukunftsfähig ist
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